Das Stiftungskapital aufstocken

Die Zustiftung

Zwei Mädchen spielen im Kindergarten

Sie wollen keine eigene Stiftung gründen? Auch dafür haben wir eine Lösung: Durch eine Zustiftung stocken Sie das Stiftungskapital der CJD Kinder- und Jugendstiftung auf. Sie können entweder selbst über die Verwendung der Erträge bestimmen - indem Sie ein konkretes Projekt festlegen - oder Sie überlassen dem Stiftungsvorstand die Entscheidung darüber, wo Ihre Unterstützung am dringendsten gebraucht wird.

Stiften durch einen Erbvertrag oder eine testamentarische Verfügung

Wenn Sie bereits zu Lebzeiten zugestiftet oder eine treuhänderische Stiftung gegründet haben, können Sie das Stiftungskapital testamentarisch aufstocken. Oder Sie setzen die CJD Kinder- und Jugendstiftung mit einem Erbvertrag als Erbin oder Vermächtnisnehmerin ein.